Methode · Wertung · Zuschlagskriterien

Wie öffentliche Auftraggeber Ihre Angebote bewerten: Kriterien, Formeln und Wertungsmethoden 2026

📅 Oktober 2026 ⏱ 8 Min. Lesezeit 🏛 CezanneAO

Sie haben ein starkes Angebot abgegeben, wissen aber nicht, wie der Auftraggeber es bewerten wird. Wer die Wertungsmechanismen bei öffentlichen Aufträgen versteht, kann die Punktzahl der Wettbewerber abschätzen, seinen Preis strategisch positionieren und seine Stärken im technischen Konzept zur Geltung bringen. Dieser Leitfaden erklärt die gängigsten Formeln und die europäischen Regeln, mit nationalen Beispielen.

Der rechtliche Rahmen: Welche Kriterien sind zulässig?

Nach den EU-Vergaberichtlinien von 2014 (Art. 67 der Richtlinie 2014/24/EU, in Deutschland § 127 GWB und § 58 VgV) erteilen öffentliche Auftraggeber den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot, bewertet allein nach Preis bzw. Kosten oder – häufiger – nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die Kriterien legt der Auftraggeber frei fest, sofern sie:

Die am häufigsten verwendeten Kriterien

💰 Preis (oder Kosten)

Fast immer verwendet. Typische Gewichtung: 40 % bis 60 %. Bei Bauaufträgen oft um 40-50 %.

🔧 Qualität / fachlicher Wert

Organisation, Methodik, Qualität der personellen und sachlichen Mittel. Typische Gewichtung: 40 % bis 50 %.

📅 Ausführungsfrist

Bei Bau- oder Lieferaufträgen. Oft ein Unterkriterium der Qualität. Gewichtung: 5 % bis 15 %.

🌱 Nachhaltigkeit

Seit 2020 stark im Kommen. CO₂-Emissionen, lokale Beschäftigung, Barrierefreiheit, Umweltzertifizierungen. Gewichtung: 5 % bis 20 %.

🎓 Qualität des Teams

Erfahrung der vorgesehenen Schlüsselpersonen, Ausbildung, Zertifizierungen. Häufig bei freiberuflichen Leistungen (Architektur, Ingenieurwesen, Beratung).

🔒 Kundendienst / Garantien

Bei Liefer- und Ausrüstungsaufträgen. Garantiedauer, Reaktionszeit, Ersatzteilverfügbarkeit.

Wertungsmethoden für das Preiskriterium

Die Methode zur Berechnung der Preispunkte muss in den Vergabeunterlagen angegeben sein. Hier die drei gängigsten Methoden:

Methode 1: Verhältnis zum niedrigsten Angebot

Preispunkte = (Niedrigster Preis / Ihr Preis) × Höchstpunktzahl

Beispiel: Höchstpunktzahl = 20. Niedrigster Bieterpreis = 90.000 €. Ihr Preis = 100.000 €.
Ihre Punktzahl = (90.000 / 100.000) × 20 = 18/20

Das ist die häufigste Methode. Sie begünstigt eindeutig die günstigsten Angebote.

Methode 2: Verhältnis zum Durchschnitt der Angebote

Preispunkte = (Durchschnittspreis / Ihr Preis) × Höchstpunktzahl

Wer den Durchschnittspreis anbietet, erhält die Höchstpunktzahl. Zu niedrige und zu hohe Preise werden bestraft. Diese Methode wird immer seltener verwendet, da sie als wenig objektiv gilt.

Methode 3: lineare Interpolation mit Schwellen

Preispunkte = Höchstpunktzahl − [(Ihr Preis − Mindestpreis) / (Höchstpreis − Mindestpreis)] × Höchstpunktzahl

Der Auftraggeber legt einen Mindestpreis (Höchstpunktzahl) und einen Höchstpreis (null Punkte) fest. Ihre Punktzahl hängt davon ab, wo Sie zwischen diesen beiden Schwellen liegen.

Ein konkretes Rechenbeispiel für die Gesamtpunktzahl

Planungsauftrag — Mediathek (Baubudget: 2 Mio. €)

Kriterien: Preis 40 % — Qualität 50 % — Nachhaltigkeit 10 %

KriteriumGewichtungIhre Punkte /20Wettbewerber A /20Wettbewerber B /20
Preis40 %162014
Qualität50 %171415
Nachhaltigkeit10 %181216
Gesamtpunktzahl /20 100 % 16,9 16,0 14,9

Punktzahl = (16×0,4) + (17×0,5) + (18×0,1) = 6,4 + 8,5 + 1,8 = 16,7/20. Wettbewerber A hat den besten Preis, aber eine schwächere Qualität. Sie gewinnen diesen Auftrag trotz höheren Preises.

Wie optimieren Sie Ihre Punktzahl?

1. Lesen Sie die Vergabeunterlagen vor der Kalkulation genau. Sie beschreiben die Kriterien, ihre Gewichtung und manchmal die Unterkriterien und ihre Bewertungsskala. Das ist Ihr Fahrplan, um jeden Punkt zu optimieren.

2. Schätzen Sie die Preise Ihrer Wettbewerber. Bei wiederkehrenden Aufträgen (gleicher Auftraggeber, gleiche Leistungsart) sind Informationen zu früheren Zuschlägen oft öffentlich und auf den Plattformen einsehbar. So können Sie Ihre Preispositionierung justieren.

3. Opfern Sie nicht die Qualität für den Preis. Ein Punkt mehr bei der Qualität (Gewichtung 50 %) ist oft mehr wert als 5 bis 10 % Preisnachlass (Gewichtung 40 %). Simulieren Sie beide Szenarien vor der Abgabe.

4. Holen Sie das Maximum bei den Nebenkriterien heraus. Nachhaltigkeit (10 %) wird von Bietern oft unterschätzt. Wenn Sie hier die volle Punktzahl erreichen, ist das ein echter Wettbewerbsvorteil.

⚠️ Ungewöhnlich niedriges Angebot: Liegt Ihr Preis weit unter den anderen Angeboten, muss der Auftraggeber Sie um Aufklärung bitten (Art. 69 der Richtlinie 2014/24/EU, in Deutschland § 60 VgV). Können Sie nicht nachweisen, dass Ihr Preis auskömmlich ist, kann Ihr Angebot ausgeschlossen werden. Ein sehr niedriges Angebot kann also nach hinten losgehen.
💡 Tipp: Manche Auftraggeber veröffentlichen ihre Kriterien mit detaillierten Unterkriterien und einer genauen Skala (z. B. „Baustellenorganisation: 5 Punkte“). Fragen Sie nach den Vergabevermerken ähnlicher früherer Aufträge desselben Auftraggebers, um zu verstehen, wie tatsächlich gewertet wurde. Die Regeln zum Informationszugang in den meisten Mitgliedstaaten geben Ihnen dieses Recht.

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Häufige Fragen

Die EU-Richtlinien erlauben es: Das wirtschaftlichste Angebot kann allein nach dem Preis bestimmt werden. Die Mitgliedstaaten können dies jedoch einschränken, und die meisten tun es bei freiberuflichen Leistungen. In Spanien müssen Qualitätskriterien bei freiberuflichen Leistungen mindestens 51 % ausmachen; in Italien sind Architektur- und Ingenieurleistungen über 140.000 € nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu vergeben; in Deutschland stehen Architekten- und Ingenieurleistungen nach § 76 VgV im Leistungswettbewerb. Prüfen Sie immer die nationalen Regeln und die Vergabeunterlagen.
Jeder nicht berücksichtigte Bieter kann vom Auftraggeber die Gründe für die Ablehnung seines Angebots und die Merkmale des erfolgreichen Angebots erfragen (Art. 55 der Richtlinie 2014/24/EU). Vermuten Sie einen Fehler (Kriterien nicht eingehalten, Diskriminierung, Begünstigung), können Sie vor Vertragsschluss während der Stillhaltefrist (in den meisten Fällen mindestens 10 Tage, in Deutschland nach § 134 GWB) ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Stelle einleiten: in Deutschland bei der Vergabekammer, in Frankreich beim Verwaltungsgericht, in Spanien bei den Vergabekontrollgerichten, in Italien beim regionalen Verwaltungsgericht (TAR). Handeln Sie schnell, in der Praxis sofort nach Erhalt des Absageschreibens; in Deutschland ist ein Verstoß zudem vorher beim Auftraggeber zu rügen.
Ja. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU müssen alle Kriterien und Unterkriterien, die sich auf die Wertung auswirken, den Bietern vor Angebotsabgabe bekannt gegeben werden. Ein Auftraggeber, der Unterkriterien erst nach Angebotsabgabe offenlegt, begeht einen Fehler, der zur Aufhebung des Verfahrens führen kann. In der Praxis werden manche Unterkriterien nicht veröffentlicht, wenn sie dem Gremium nur als Orientierung dienen und keinen Einfluss auf die Gesamtpunktzahl haben.

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